Weiterbildung: Hotelsoftware, Hotelsicherheit, Sicherheitstechnik

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Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Arbeitgeberbeteiligung

rderung durch den Arbeitgeber

Sie arbeiten im Front Office, in Hotellerie oder Gastronomie und erleben im Umgang mit Kunden/Gästen in bestimmten Situationen Unsicherheit? Oder Sie merken, dass Ihre Englischkenntnisse oft nicht ganz für den professionellen Umgang mit Gästen ausreichen?

  • Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, ob er einen Weiterbildungskurs zur Behebung Ihrer Defizite ganz oder teilweise übernimmt.
  • Ihr Arbeitgeber profitiert von Ihrem neuen Wissen und Sie zeigen Interesse an Ihrem Arbeitsplatz.

Bildungsprämie

Förderung für Berufstätige

Für Berufstätige gibt es zudem Unterstützung in Form der aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanzierten Bildungsprämie.

Weitere Informationen:

Bildungsgutschein

Förderung für Arbeitssuchende

Sie sind arbeitsuchend oder Ihr derzeitiger Arbeitsplatz ist bedroht?

  • Sprechen Sie mit der Agentur für Arbeit bzgl. der Zuteilung eines Bildungsgutscheins.
  • Damit können Sie sich für einen von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildungskurs anmelden. Der Gutschein garantiert dem Weiterbildungsträger die Übernahme Ihrer gesamten Teilnahmekosten durch die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen:

Förderung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Förderung für Soldaten und Soldatinnen

Wenn Sie als Soldat Ihre Laufbahn bei der Bundeswehr beenden wollen, können Sie über den Berufsförderungsdienst auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetz (SVG) eine Förderung beantragen.

  • Die Förderhöhe ist von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Verpflichtungszeit abhängig.
  • Wir lassen Ihnen gerne ein beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr vorlagefähiges Angebot zukommen.

 

Weitere Informationen:

Steuervorteile nutzen

Weiterbildungskosten über die Steuererklärung absetzen

  • Als Angestellte/r: über die Einkommenssteuererklärung können Sie Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf nach § 9 EStG als Werbungskosten und Ausbildungs- und Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf nach § 10 EStG als Sonderausgaben absetzen.
  • Als Selbstständige/r: gelten Aufwendungen für Weiterbildungen als Betriebsausgaben, die Sie dann im Rahmen der Gewinnermittlung geltend machen können. Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Weitere Informationen: