Fördergelder für Arbeitnehmer mit bedrohtem Arbeitsplatz
Wenn der derzeitige Arbeitsplatz eines Mitarbeiters bedroht ist, dann fordern Sie ihn auf, mit der Agentur für Arbeit bezüglich der Zuteilung eines Bildungsgutscheins zu sprechen. Damit kann er sich für einen von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildungskurs anmelden. Der Gutschein garantiert dem Weiterbildungsträger die Übernahme der gesamten Teilnahmekosten durch die Agentur für Arbeit.
Ihre Mitarbeiter können Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen!
Steigern Sie Ihre Servicequalität durch qualifizierte Mitarbeiter
Sie bemerken, dass Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Kunden/Gästen in bestimmten Situationen Unsicherheit zeigen? Oder Sie merken, dass deren Englischkenntnisse oft nicht ganz für den professionellen Umgang mit Gästen ausreichen? Dann sprechen Sie doch einfach Ihre Mitarbeiter an, ob Bereitschaft zur Behebung der Defizite über einen Weiterbildungskurs besteht und übernehmen Sie die Kosten dafür ganz oder teilweise. Sie profitieren direkt vom neuen Wissen Ihrer Mitarbeiter. Und Sie betonen dadurch Ihren Anspruch an der Qualität Ihrer Mitarbeiter.